Startseite / ProduzentInnen Bezirk Vöcklabruck / Bio-Imkerei Hangweirer | In Ihrem Warenkorb: 0 Artikel, 0,00 EUR

Bio-Imkerei Hangweirer

Franz Hangweirer

Tuffeltsham 43
4846 Redlham

Tel.: 0664/2133067



Die Imkerei wurde 1992 mit einem Bestand von 5 Bienenvölkern gegründet. Mich hat das Thema „Bienen“ sehr schnell gefesselt und ich habe nach dem Besuch vieler Kurse in der Imkerschule Linz von 2003 bis 2005 auch die Ausbildung zum Imkermeister absolviert.

Den Mittelpunkt meiner Imkerei bildet die Königinnenzucht und ich bin mit meinem Betrieb Mitglied beim Zuchtverband ZAC.

Ich bewirtschafte derzeit rund 50 Bienenvölker und biete neben den üblichen Produkten wie Honig, Propolis und Met für die Verbraucher Reizuchtköniginnen und Jungvölker für die Imkerkollegen(innen) an.

2003 führte ich die Umstellung auf einen zertifizierten Biobetrieb durch. Das Erreichen der bestmöglichen Qualität war immer mein Ziel. Selbstverständlich kann das jeder Imker anstreben.

Die Zertifizierung als Biobetrieb bietet aber die Gelegenheit, dies zu dokumentieren, zu überwachen und bestätigen zu lassen.

Biologisch imkern, was ist das?

Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Richtlinien der Bioverbände, die strenger sind als die zuständige EU– Gesetzgebung, soll dies verdeutlichen.

Der Unterschied zur konventionellen Imkerei liegt in den strengeren Auflagen im Bereich der verwendeten Materialien in der Bienenhaltung, der Standortfrage, der Lagerhaltung, bei der Verarbeitung und bei der notwendigen Varroabekämpfung (Bienenparasit) .

Verwendete Materialien: Im Beutenbau sind nur natürliche Stoffe wie Holz und Stroh erlaubt. Bei der Lagerung und Verarbeitung das Honigs sind Geräte aus Edelstahl vorgeschrieben. Behälter aus lebensmittelechtem Kunststoff müssen laufend ausgeschieden werden. Bei der biologischen Bienenhaltung müssen alle prozessbegleitenden Maßnahmen und verwendeten Stoffe den biologischen Gesichtspunkten entsprechen bzw. durchgeführt werden (Reinigungsmittel, Farbstoffe etc.).

Standort der Völker: Die Völker dürfen nicht in der Nähe von Industrieanlagen, Autobahnen oder anderen umweltbelastenden Einrichtungen aufgestellt werden.

Fütterung: Es darf nur Zucker aus biologischem Anbau als Winterfutter verwendet werden. Dies bedeutet für den Bioimker wesentlich höhere Kosten.

Wabenbau:
Es darf nur reines, rückstandfreies Wachs für den Wabenbau verwendet werden

Varroabekämpfung (Bienenparasit):
In diesem Zusammenhang dürfen nur speziell zugelassene Mittel, wie organische Säuren, zur Varroabekämpfung eingesetzt werden.
Aufzeichnungspflicht,Kontrolle: Jeder nach biologischen Richtlinien arbeitender Produzent, und somit auch der Bioimker, hat eine lückenlose Aufzeichnung über Produktion und Lagerhaltung, Zu- und Verkauf, Einkauf von Betriebsstoffen usw. zu führen.

Der Bioimker ist verpflichtet, auf seine Kosten einen Kontrollvertrag mit einer autorisierten Kontrollfirma abzuschließen

Die Kontrollfirma prüft auf Grund der Aufzeichnungen und vor Ort durch Lokalaugenschein die Einhaltung von Auflagen und Richtlinien und den korrekten Betriebsablauf. Sie führt auch die notwendigen Proben (z.B. Wachsprobe) durch und veranlasst deren Untersuchung. Bei Zutreffen aller Erfordernisse erhält der Betrieb dann sein ZERTIFIKAT, das die Echtheit der biologischen Produkte garantiert.

Die Betriebsüberprüfung und Zertifizierung wird jährlich neu durchgeführt.